Der Betriebsarzt
und seine Aufgaben
Der Betriebsarzt unterstützt Unternehmen dabei, gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Seine Aufgaben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und der DGUV Vorschrift 2 geregelt:
- Beratung des Arbeitgebers – Unterstützung bei Arbeits- und Gesundheitsschutz.
- Vorsorgeuntersuchungen – Pflicht- und Angebotsvorsorgen zur Prävention von Erkrankungen.
- Gefährdungsbeurteilung – Bewertung von Risiken und Entwicklung von Schutzmaßnahmen.
- Schulungen und Unterweisungen – Aufklärung der Mitarbeiter über Gesundheitsrisiken.
- Prävention – Vermeidung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen.

