Der Betriebsarzt 
und seine Aufgaben

Der Betriebsarzt unterstützt Unternehmen dabei, gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Seine Aufgaben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und der DGUV Vorschrift 2 geregelt:

  • Beratung des Arbeitgebers – Unterstützung bei Arbeits- und Gesundheitsschutz.
  • Vorsorgeuntersuchungen – Pflicht- und Angebotsvorsorgen zur Prävention von Erkrankungen.
  • Gefährdungsbeurteilung – Bewertung von Risiken und Entwicklung von Schutzmaßnahmen.
  • Schulungen und Unterweisungen – Aufklärung der Mitarbeiter über Gesundheitsrisiken.
  • Prävention – Vermeidung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.